Frankreich
Einreisebestimmungen für Hunde
Einreisebestimmungen
Wenn Sie mit ihrem Hund nach Frankreich fahren, beachten Sie bitte, dass dieser nicht jünger als 3 Monate sein darf
und mittels Mikrochip genau identifizierbar sein muss. (Vor dem 03.07.2011 tätowierte Tiere dürfen auch weiterhin ohne Chip einreisen.) Der Hund muss über einen EU Heimtierausweis
verfügen.
Eine gültige Impfung gegen Tollwut ist Pflicht. Bei Erstimpfung darf die Einreise erst 21 Tage nach der Tollwut Impfung erfolgen. Auffrischung der Tollwut Impfung, je nach Zulassung des Impfstoffes, nach einem Jahr bzw nach 3 Jahren (3 Jahre gültige Tollwutimpfstoffe sind auch in Frankreich anerkannt, sofern der Impfstoff explizit im Impfpass für drei Jahre ausgewiesen ist).
Es gibt keine Ausnahmen von der Impfpflicht, auch nicht bei sehr jungen oder frisch geborenen Tieren. Daher kann man mit einem Welpen erst einreisen, wenn er alt genug für die Tollwut Impfung ist. Sprich nach 12 Wochen plus den 21 Tagen nach der Impfung.
Beachten Sie bitte: Unabhänging von den Rasselisten ist die Einfuhr von höchstens 5 Hunden nach
Frankreich erlaubt, ansonsten ist eine Sondergenehmigung der französischen Behörden erforderlich.
Rasselisten in Frankreich
In Frankreich gibt es spezielle Vorschriften für bestimmte Hunderassen oder -typen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden.
Wenn Ihr Hund zu diesen Hundekategorien gehört (siehe unten), dürfen Sie ihn nichtmal für einen kurzen Aufenthalt in Frankreich (Urlaub oder Durchreise) mitnehmen. Eine Ausnahmegenehmigung ist unter keinen Umständen möglich.
Leider zählt das französische Hundegesetz zu den schärfsten seiner Art in Europa. Selbst mit Hunden der Kategorie 2 ist ein Urlaub in Frankreich quasi unmöglich.
Kategorie 2
Die Mitnahme von Hunden der nachstehenden Rassen der Kategorie 2 nach Frankreich ist nur dann erlaubt, wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch eingetragen ist, das heißt, wenn er über Abstammungspapiere eines anerkannten Zuchtverbandes verfügt:
American Staffordshire
Tosa
Staffordshire Terrier
Rottweiler
Bei Hunden der Kategorie 2 beachten Sie bitte: Der Hund soll in Frankreich allzeit einen Maulkorb tragen und von einer volljährigen Person an der Leine gehalten werden. Er darf nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.
Das Einführen von Hunden der zweiten Kategorie unterliegt ausserdem einigen weiteren Bedingungen, die einen Kurzaufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da der Hund und der Hundehalter diverse Verhaltensprüfungen und Eignungsnachweise erbringen müssen. Außerdem ist für Hunde der Kategorie 2 zwingend eine Besitzgenehmigung erforderlich. Diese ist nur mit einem Wohnsitz in Frankreich erhältlich. Eine extra Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen.
Kategorie 1:
Hunden der Kategorie 1 ist die Einreise nach Frankreich seit dem Jahr 2000 vollständig verboten.
Zu dieser Kategorie gehören Hunde folgender Rassen (und deren Mischlinge, sowie Hunde mit Ähnlichkeit mit diesen Rassen),
die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind:
Pitbulls (Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier) ohne Stammbaum
Boer-Bulls (Mastiff) ohne Stammbaum
Tosa ohne Stammbaum
Kampfhundmischlinge aus diesen Rassen und dem Rassetyp entsprechende Hunde
Dobermann, Deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier gehören nicht zu den sogenannten Kampfhunden. Ihre Einfuhr ist erlaubt.
Weitere Auskünfte erteilt die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft. Im Fall von Kampfhunden bittet die Botschaft um Zusendung eines Fotos des Hundes.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
http://de.france.fr/de/info/mit-dem-hund-nach-frankreich
https://de.ambafrance.org/Haustiere-Einreisebestimmungen-20081
Bei Reisen nach Frankreich mit Hunden, die diesen Kategorien auch nur ansatzweise ähnlich sind, sollte man wirklich Vorsicht walten lassen. Möchte man einen ähnlichen Hund unbedingt nach Frankreich einführen, dann sollte man dringendst eine tierärztliche Bescheinigung (für französische Behörden verständlich aufgesetzt) mitführen, die besagt, dass der mitgeführte Hund keiner der Kategorie 1 ist. Doch auch in diesem Fall besteht keine hundertprozentige Sicherheit, dass französische Behörden die Bescheinigung anerkennen. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist und die Übersetzung nicht von einem vereidigten Übersetzer stammt oder amtlich beglaubigt ist.
Ohne Bescheinigung, oder mit einer nicht der Wahrheit entsprechenden Bescheinigung, muss man mit scharfen strafrechtlichen Folgen und sogar mit einer Beschlagnahmung des Hundes rechnen. Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro bestraft.
Sorglose Unbekümmertheit unter dem Motto: 'Da wird schon keiner kontrollieren' oder sogar Dreistigkeit nach der Devise 'Wir machen das einfach mal' ist hier also völlig unangebracht.
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